Fragen zu Flügen
1. Gepäckinformationen:
Die erlaubte Hand- und aufgegebene Gepäckmenge wird von der betreibenden Fluggesellschaft festgelegt. In der Regel haben Sie Anspruch auf 1 Stück aufgegebenes Gepäck mit einem Gewicht von bis zu 20 kg und 1 Stück Handgepäck mit einem Gewicht von bis zu 6 kg und Abmessungen von maximal 55/40/20 cm. Alle Flugpreise beinhalten Hand- und aufgegebenes Gepäck.
Handgepäck:
Es ist gestattet, nur kleine Mengen Flüssigkeiten im Handgepäck mitzuführen. Diese Flüssigkeiten müssen in separaten Behältern von jeweils maximal 100 ml sein und in einem wiederverschließbaren transparenten Beutel für mehrfache Verwendung untergebracht werden.
Die Flüssigkeiten im Handgepäck dürfen insgesamt 1 Liter nicht überschreiten.
Am Flughafen:
- Bitte legen Sie dem Sicherheitsbeamten den Beutel mit den von Ihnen transportierten Flüssigkeiten zur Überprüfung vor;
- Bitte ziehen Sie Ihre Oberbekleidung (Jacken, Mäntel usw.) aus, die gesondert überprüft wird;
- Bitte nehmen Sie tragbare Computer und andere elektronische Geräte aus Ihrem Handgepäck. Sie werden separat überprüft.
Die für das Handgepäck zulässigen Flüssigkeiten umfassen:
- Wasser und andere Getränke, Suppen, Sirupe;
- Cremes, Lotionen, Öle;
- Make-up;
- Parfüms;
- Sprays;
- Zahnpasta, andere Pasten;
- Gels, einschließlich Haar- und Duschgel;
- Feststoffe, Flüssigkeiten und Gegenstände mit ähnlicher Konsistenz;
- Verpackungen mit Druck, wie Rasierschaum, Deodorants usw.
Sie können immer noch Flüssigkeiten in den Koffern verpacken, die Sie einchecken. Die neue Anforderung gilt nur für Flüssigkeiten im Handgepäck;
- Sie können Medikamente und Diätnahrung sowie Babynahrung für die Verwendung während der Reise in Ihrem Handgepäck mitführen. Sie können aufgefordert werden, am Kontrollpunkt die Notwendigkeit von Medikamenten und Diätnahrung während der Reise nachzuweisen;
- Sie können Flüssigkeiten wie Getränke, Parfüms usw. in den Geschäften der Gemeinschaft auf Flughäfen nach den Kontrollpunkten oder an Bord von Flugzeugen der Gemeinschaft kaufen. Öffnen Sie den versiegelten Beutel nicht, bevor Sie den Kontrollpunkt passiert haben. Andernfalls kann der Inhalt des Beutels bei der Sicherheitskontrolle beschlagnahmt werden. Wenn Sie an einem Gemeinschaftsflughafen umsteigen, öffnen Sie den Beutel nicht vor der Sicherheitskontrolle an diesem Flughafen, und wenn Sie mehrmals umsteigen, öffnen Sie den Beutel nicht vor der Sicherheitskontrolle an Ihrem letzten Flughafen.
All diese Flüssigkeiten sind zusätzlich zu den Mengen in den wiederverschließbaren transparenten Plastiktüten, wie oben angegeben.
Wenn Sie irgendwelche Bedenken hinsichtlich der neuen Sicherheitsanforderungen haben, wenden Sie sich bitte vor Ihrer Reise an Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter, um weitere Informationen zu erhalten.
Bitte unterstützen Sie uns und behandeln Sie die Sicherheitsbeamten an den Flughäfen und das Personal der Fluggesellschaften mit Verständnis.
Dieses Dokument wurde von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit AEA und ACIE erstellt.
2. Wann erhalte ich meinen Fluggutschein?
Nachdem Sie den Charterflug bezahlt haben, erhalten Sie automatisch eine Bestätigung von uns über Ihre Buchung. Spätestens 14 Tage vor Ihrem Abflugdatum erhalten Sie Ihren Reisegutschein an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Bitte beachten Sie, dass der erhaltene Gutschein kein elektronisches Ticket ist. Drucken Sie den Gutschein aus und melden Sie sich nicht später als 2 Stunden vor Ihrem Abflug am Schalter der entsprechenden Fluggesellschaft am Flughafen, wo Sie Ihre Bordkarte erhalten.
Ausnahme: Bei Buchungen mit weniger als 48 Stunden Vorlaufzeit - bitte beachten Sie, dass der Reiseveranstalter Ihnen keinen Gutschein für Ihren Charterflug ausstellen kann. Nach Erhalt der Bestätigung wenden Sie sich bitte an die Vertreter des Reiseveranstalters/der Fluggesellschaft am entsprechenden Flughafen, um den Gutschein oder das Ticket für Ihre Reise zu erhalten. Reisedokumente - Reisepass oder Personalausweis, gültig zum Zeitpunkt der Reise - sind ebenfalls erforderlich.
Bitte überprüfen Sie nach Erhalt jedes Dokuments, ob alle Daten korrekt sind!
3. Kann ich das Datum für bereits ausgestellte Charterflugtickets ändern?
Grundsätzlich kann der Name auf einem bereits ausgestellten Charterflugticket gegen Gebühr geändert werden, die je nach verschiedenen Reiseveranstaltern unterschiedlich ist. Wenn Sie den Namen auf einem bereits ausgestellten Ticket ändern möchten, senden Sie eine Anfrage an service@fiestatravel.bg, unter Angabe der Buchungsnummer. Es werden nur Anfragen bearbeitet, die an unsere E-Mail-Adresse gesendet wurden. Eine Änderung des Namens in einer bereits bestehenden Buchung erfolgt nur, wenn Sie schriftlich Ihr Einverständnis zur Änderung erklärt haben.
4. Kann ich ein bereits ausgestelltes Charterflugticket stornieren?
Ja, wenn Sie Ihre Reise stornieren möchten, beachten Sie bitte, dass je nach den Bedingungen der verschiedenen Anbieter/Reiseveranstalter unterschiedliche Stornogebühren anfallen.
Unabhängig von der Höhe der Stornogebühr und dem Preis des Tickets erhebt Fiesta Travel eine Bearbeitungsgebühr für Stornierungen in Höhe von 20,00 Euro.
Beachten Sie: Charterflüge im Wert von weniger als 100,00 Euro sind nicht stornierbar!
Die Stornierung eines Charterflugs erfolgt schriftlich per E-Mail an service@fiestatravel.bg. Im Schreiben muss ausdrücklich angegeben sein, dass Sie bereit sind, die angegebenen Stornogebühren sowie die Bearbeitungsgebühr für die Stornierung zu zahlen. Wenn Sie keine Rückerstattung vom Anbieter erhalten, müssen Sie die Stornogebühr sofort nach dem Senden des Antrags an uns zahlen. Andernfalls übernehmen wir keine Verantwortung für die Durchführung der von Ihnen beantragten Stornierung und haften nicht für etwaige Schäden oder entgangene Gewinne.